Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TEWISS – Technik und Wissen GmbH erstellt ihre Internetpräsentation im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, um Inhalte nach Möglichkeit barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.tewiss-verlag.de

Diese Website und die darin veröffentlichten Inhalte sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • In den Webauftritt eingebundene Grafiken
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseiten (Template-Elemente)

Begründung

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseiten (Template-Elemente) sind noch nicht vollständig barrierefrei. Diese Einschränkungen bei der Barrierefreiheit werden sukzessive in den laufenden Updates und insbesondere umfangreichen Upgrades möglichst umfassend behoben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung bezüglich der veröffentlichten Inhalte basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

TEWISS – Technik und Wissen GmbH
An der Universität 2
30823 Garbsen
E-Mail: info@tewiss.uni-hannover.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Telefon: 0511/120-4010 oder E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.

Letzte Änderung: 03.12.2025